Freitag, 6. Juli 2012

Vergleich der Arbeitnehmerrechte in Europa - Interaktives Tool

In den 27 Ländern der Europäischen Union (EU), also einschließlich der 12 Länder, die der EU im Mai 2004 und im Januar 2007 beigetreten sind, gibt es Strukturen für die Vertretung der Arbeitnehmer auf Betriebs- und Unternehmensebene. Doch obwohl diese Strukturen in allen Ländern prinzipiell denselben Zweck verfolgen, nämlich Verteidigung und Förderung der Arbeitnehmerinteressen, sind Formen und Regeln, nach denen sie arbeiten, sehr unterschiedlich.

Die Tabellen, die Zusammenfassung und Übersichten wurden durch das Labour Research Department, London (UK)erstellt und beschreiben die grundlegenden Regelungen in allen 27 Mitgliedstaaten für die folgenden vier Bereiche:

* Gewerkschaftsvertretung im Betrieb
* Betriebsrat
* Vertretung in den Unternehmensorganen und
* Vertretung im Bereich Gesundheit und Sicherheit im Betrieb

Außerdem ist eine kurze Beschreibung der wichtigsten Merkmale in der Praxis enthalten.

Die Tabellen zeigen, dass die Rolle von betrieblichen Gewerkschaftsvertretungen und Betriebsräten von Land zu Land sehr unterschiedlich ist. Auch der Einfluss, den die Arbeitnehmervertreter in den Unternehmensorganen haben, ist unterschiedlich groß. Die Vertretung im Bereich der Gesundheit und Sicherheit zeigt dagegen weniger Unterschiede.

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Inhalt:
Gewerkschaftsvertretung
Betriebsrat
Vertretung auf Unternehmensebene
Vertretung im Bereich Gesundheit und Sicherheit


Länder: 
Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Vereinigtes Königreich

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